Die 1000 Punkte Regel – wie werden ADR Punkte berechnet?

Immer wieder finden sich Aussagen, wie diese: „Wir bleiben unter 1000 Punkte. Das ist doch kein richtiges Gefahrgut“ oder „Mit Gefahrgut haben wir nichts zu tun, weil wir unter 1000 Punkte bleiben.“

Es ist Zeit, diesen Mythos einmal genauer zu durchleuchten.

Bei welchem Verkehrsträger gibt es die Punkte und Punktgrenze?

Bedeutung hat die 1000 Punkte-Regel grundsätzlich nur im Straßentransport von Gefahrgütern. Im Seetransport oder auch bei der Luftfracht findet die so genannte 1000 Punkte Regelung keine Anwendung. Dieser Beitrag bezieht sich daher auf den Straßentransport von Gefahrgut. Hier ist bekanntlich das ADR anzuwenden.

1000 Punkte regel

Grundsätzliche Verhaltensregeln bei Gefahrgut

Durch die Gefahr, die von einem Transport von gefährlichen Gütern der Klasse 1 ausgeht, müssen sich alle Beteiligten an gewisse Regeln, Vorschriften und Verordnungen insbesondere an die Regeln des ADR 1.1.3.6 halten. Einfach gesagt: Gefahrgut muss speziell verpackt und gekennzeichnet werden damit der Transport durchgeführt werden kann. Ebenso unterliegen die Fahrzeuge gewissen Anforderungen wie z.B. abhängig von der zu transportierenden Menge- Feuerlöscher, Warntafeln, Elektrische Anlage und vieles mehr. So wird zum Beispiel eine bestimmte Menge an Feuerlöscher benötigt – abhängig von der Größe des Fahrzeugs. Die Beförderungspapiere müssen genau definierte Angaben enthalten, was wer in welcher Menge und Verpackungseinheiten transportiert wird. Zudem müssen alle Mitfahrer vor Fahrtantritt unterwiesen worden sein.

Wie könnte man den Aufwand reduzieren?

Hierfür wurde nun unter anderem die 1000 Punkte Regelung geschaffen. Jedem Gefahrgut wurde je nach Gefährlichkeit ein Faktor (Zahlenwert 0, 1, 3 oder 50) zugeordnet.

Wie werden nun ADR Punkte bei Gefahrgut berechnet?

Zur Berechnung der Punkte werden bei festen Stoffen das Nettogewicht in KG mit dem Faktor multipliziert.

Beispiel:

Es sollen Feuerwerkskörper der Klasse 1.4G befördert werden: UN 0336

Rechenweg: Nettoexplosivstoffmasse x Faktor = Punkte
Lösung: 222 kg x 3 = 666 Punkte

Die Feuerwerkskörper haben also 666 Punkte. Kommen nun noch weitere Gefahrgüter hinzu, werden die 1000 Punkte schnell überschritten. Hier ist besonders das Zusammenladeverbot gemäß 7.5.2 zu beachten. Der Fahrer muss darauf achten, wie viele Punkte er auf seinem Fahrzeug transportiert. Das gilt auch, wenn während einer Tour Güter ab- oder vor allem hinzugeladen werden. Daher müssen auf dem Beförderungspapier diese Punkte notiert werden.

Was bedeutet es, wenn die 1000 Punkte nicht überschritten wurden?

Für den Verpacker und Verlader ist die Frage, ob das Fahrzeug über oder unter 1000 Punkte bleibt besonders wichtig. Dieser hat das Fahrzeug zu kontrollieren. Die Auswahl der Verpackung, der Verpackungsvorgang, die Kennzeichnung und Bezettelung, die Verladung und die Ladungssicherung bleiben unabhängig von der Punktezahl bestehen. D.h. Sie müssen immer entsprechend den Vorschriften des ADR durchgeführt werden. Lediglich bei der Erstellung des Beförderungspapiers ist bei einem Transport von unter 1000 Punkten die Punktezahl auszuweisen. Für den Fall das die 1000 Punkte überschritten werden, sollte der Verlader darauf zu achten, dass der Fahrzeugführer die orangene Warntafel anbringt und im Besitz einer ADR Schulungsbescheinigung inkl Aufbaukurs Klasse 1 ist.

Für das Fuhrunternehmen und für die Fahrer

Transportiert ein Fuhrunternehmen Gefahrgut immer bis max. 1000 Punkte, so kann es auf die im ADR bestimmten Ausrüstungsgegenstände  über 1000 Punkte– wie z.B. Schutzbrille, Kanalabdeckung, Orangefarbene Warntafel und Placards (Großzettel) – verzichten. Es muss eine Warnweste, ein 2 Kg ABC – Feuerlöscher – unabhängig von der Fahrzeuggröße – mitgeführt werden, Zusammenladeverbote sind zu beachten, Transport der Versandstücke nur in Gekennzeichneter Originalverpackung und natürlich absolutes Rauchverbot berücksichtigt werden. Also unter 1000 Punkte – Keine Kennzeichnungspflicht.
Sollten mehr als 1.000 Punkte Gefahrgut an Bord sein, muss der Fahrer zwingend einen ADR-Schein haben.

Zusammenfassung

  • Dass Gefahrgut in Punkte umgerechnet wird, ist vor allem im Straßentransport von Bedeutung. Hier gilt das ADR aber auch dann, wenn weniger als 1000 Punkte befördert werden.
  • Fahrer dürfen nach einer Gefahrgut-Unterweisung (Kapitel 1.3 ) gefährliche Güter transportieren. Ohne Unterweisung ist dies verboten. Alle anderen Personen die am Transport gefährlicher Güter beteiligt sind müssen entsprechend ihrer Tätigkeit unterwiesen sein.
  • Die Fuhrunternehmer müssen das Fahrzeug bei einem Transport unter 1000 Punkten nicht speziell ausrüsten. Warnweste, der 2 Kg-ABC-Feuerlöscher und ein paar andere kleine oben genannte Dinge  sind gefordert.
  • Für alle anderen hat die 1000 Punkte-Grenze keine Bewandtnis. Es müssen alle Regeln des ADR eingehalten werden. Das gilt für die Verpackung und deren Kennzeichnung genauso wie für die Erstellung des Transportpapiers (Beförderungspapiers).

Fazit: Auch wenn Gefahrgut in geringen Mengen transportiert wird, bleibt es Gefahrgut!

Hier kurz die wichtigsten Klassen

1.1Stoffe und Gegenstände, die massenexplosionsfähig sind (eine Massenexplosion ist eine Explosion, die nahezu die gesamte Ladung praktisch gleichzeitig erfasst)
1.3Stoffe und Gegenstände, die eine Feuergefahr besitzen und die entweder eine geringe Gefahr durch Luftdruck oder eine geringe Gefahr durch Splitter-, Spreng- und Wurfstücke oder durch beides aufweisen, aber nicht massenexplosionsfähig sind, bei deren Verbrennung beträchtliche Strahlungswärme entsteht, oder die nacheinander so abbrennen, dass eine geringe Luftdruckwirkung oder Splitter-, Sprengstück-, Wurfstückwirkung oder beide Wirkungen entstehen
1.4Stoffe und Gegenstände, mit geringer Explosionsgefahr – Auswirkungen bleiben auf das Versandstück beschränkt

C: Treibstoffe, Treibladungen (ohne Schwarzpulver)

D: Detonierender Explosivstoff ( Sprengstoff, Sprengschnur)

G: Pyrotechnische Sätze oder Gegenstände

S: Stoffe oder Gegenstände, die so verpackt sind, dass Schäden auf das Innere der Verpackung beschränkt bleiben.

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